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Telefonanlage à la Cloud - KLEUTGENS.IT ist Placetel Gold Partner
KLEUTGENS.IT vertreibt Virtuelle Telefonanlagen von Placetel, einem CISCO-Unternehmen mit Sitz in Köln
Nicht nur die Zwangsumstellung von Telekom-Kunden auf IP-basierte Telefonie (VoIP) ist ein geeigneter Anlass, über eine Cloud-basierte Telefonanlage nachzudenken.
Mit nur wenigen Klicks ist die Grundeinrichtung erledigt. Sie können bestehende Rufnummern portieren oder neue Rufnummern in Sekundenschnelle bestellen und neuen Mitarbeitern oder Endgeräten zuweisen.
TK-Anlagen-Funktionen
Die klassischen Funktionen vereint und um viele Features ergänzt.Placetel bietet Ihnen alle gewohnten Telefonanlagen-Funktionen und noch viel mehr. Neben den klassischen Merkmalen wie Makeln oder Weiterleitungsregeln kommen Sie in den Genuss einmaliger Funktionen wie zum Beispiel dem Benachrichtigungsservice bei verpassten Anrufen per E-Mail. Das kann sich nicht nur sehen lassen, sondern ist für Sie im Basispaket völlig kostenlos.
Gespräche halten und weiterleiten
Makeln
Paralleles Klingeln
Direkte und indirekte Anrufweiterleitung
Kurzwahl (z.B. 16 Vertrieb)
Wahlwiederholung
Rufumleitung
Blacklist (Anrufe werden automatisch abgewiesen)
Rufnummernübermittlung und angezeigter Display-Name
Benachrichtigung über verpasste Anrufe per E-Mail
Wurden die Funktionalitäten einer Telefonanlage bislang mittels Hardwarekomponenten in den Räumlichkeiten des jeweiligen Unternehmens bereitgestellt, stehen diese bei Placetel dem Kunden über das Internet zur Verfügung.
Ein- und ausgehende Telefonate werden nicht mehr mittels eines ISDN- oder Anlagenanschlusses über das herkömmliche Telefonnetz (sog. PSTN-Netz) geführt, sondern die gesamte Telefonie erfolgt mittels eines DSL-Anschlusses über das Internet (VoIP).
Mit der virtuellen Telefonanlage von Placetel erhalten Sie ein umfangreiches Featureset wie beispielsweise Nebenstellenwahl, Voicemail oder Telefonkonferenzen. Investitionen für kostspielige Hardwarekomponenten entfallen ebenso wie die Grundgebühren für ISDN- und Anlagenanschlüsse. Sie können sich an der Placetel-Telefonanlage weltweit anmelden und die Telefonanlagenfunktionen nutzen. Sie brauchen lediglich ein SIP-fähiges Telefon oder einen VoIP-fähigen DSL-Router, mit dem Sie sich an der Placetel-Telefonanlage anmelden können.
Die Vorteile im Überblick:
Keine Hardwareinvestitionen erforderlich
Kein Telefonanschluss notwendig
Riesiger Leistungsumfang der Telefonanlage, wie Zeitsteuerung, Parallel Ringing, Follow Me, Elektronisches-Fax….u.v.m.
Unschlagbar günstiger Preis ab 0,- € pro Nebenstelle im FREE-Paket
Voicemail-Anrufbeantworter
Klassischer Anrufbeantworter mit mehr Komfort und modernen Zusatzfunktionen
Egal, wie viele Nachrichten Sie auch erhalten - mit dem Anrufmanagement von Placetel behalten Sie stets den Überblick und verwalten Ihre Nachrichten, ohne dass Informationen verloren gehen. Konfigurieren Sie Ihre persönliche Voicemail einfach nach Ihren Wünschen. Eingehende Nachrichten landen unbegrenzt und sicher verwahrt in Ihrer persönlichen Ereignisliste. Mit der Placetel-Voicemail müssen Sie nie wieder eine Nachricht löschen.
Features:
Individualisierte Voicemail für jeden Benutzer
Gruppen-Voicemail (z.B. für den Vertrieb)
Voicemail-Zeitsteuerung
Benachrichtigung über Voicemail-Nachrichten per E-Mail
Zustellung der Nachricht als mp3 per E-Mail
Personalisierte Ansagetexte direkt am Telefon aufnehmen
Einfache Konfiguration über die Benutzeroberfläche
Call-Center
Professionelle Call-Center Optionen mit Ihrer virtuellen Telefonanlage
Die Option Call-Center bietet Ihnen High End Call-Center-Funktionen für den Betrieb von Service- oder Kunden-Hotlines und beinhaltet folgende Leistungen:
Beliebig viele Warteschlangen
Agentenmanagement (Mitarbeiter, die Anrufe in einer Warteschlange entgegennehmen können)
Skill-basiertes Routing (Agenten erhalten entsprechend der Fähigkeiten Anrufe zugeordnet)
Agentenstatus
Auswertung aller Aktivitäten innerhalb der Warteschlangen und der Agenten in Echtzeit
Komplette Einrichtung und Steuerung über das Placetel-Webportal
Intelligente Kombinationsmöglichkeit mit IVR (Sprachdialogsystem) zur Vorqualifizierung von Anrufen
Zeitgesteuerte Warteschlangen innerhalb von komplexen Routingplänen
Nahtlose Integration in CRM-Systeme durch HTTP oder Scriptaufrufe auf Desktop-Seite möglich
Agent Desktop Software zur direkten Steuerung des Agentstatus auf dem Desktop zur detaillierten Echtzeitanzeige aller Warteschlangen sowie aller anderen Agenten
Freie Definition von virtuellen Standorten, Gruppen und Fähigkeiten
Reporting System zur detaillierten Auswertung aller Aktivitäten im Call Center, wie z.B. durchschnittliche Wartezeit & Anrufdauer, verlorene Anrufe, Gesamtdauer Wartezeit, Anrufe gesamt, angenommene Anrufe, verpasste Anrufe, weitergeleitete Anrufe und viele weitere. Alle Auswertungen können pro Agent, Gruppe, Lokation oder Standort mit entsprechenden Zeitfiltern durchgeführt werden.
Export aller Reports in CSV zur Nachbearbeitung
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den vielfältigen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns auf eine individuelle Beratung an!
Demo gegen EU-Copyright-Reform / Artikel 13: "Wir sind nicht nur die Kinder von Google"
In Berlin gingen gut 3500 Menschen gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter sowie für das freie Internet auf die Straße.
In Berlin gingen gut 3500 Menschen gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter sowie für das freie Internet auf die Straße.
Stefan Krempl, HEISE.DE vom 2. März 2019
Bei bedecktem Himmel, spätwinterlichen Temperaturen und eisigem Wind machten am Samstag in Berlin tausende Bürger (nach Angaben der Veranstalter gut 3500 Menschen) ihrem Unmut über die geplante europäische Copyright-Novelle Luft. "Wir sind kategorisch gegen Upload-Filter jeder Art", betonte Markus Beckedahl von Netzpolitik.org bei der Auftaktkundgebung vor dem Axel-Springer-Hochhaus. Damit werde eine "gefährliche Kontroll- und Zensurinfrastruktur eingeführt", die im Anschluss nur noch ausgeweitet werde.
Gesetzgeber ziele "mit der Schrotflinte"
"Ich bin Urheber und Verleger", konstatierte der Blogger. Trotzdem stehe er nicht hinter dem Richtlinienentwurf, der angeblich den Kreativen nützen solle. "Ihr offensichtlich auch nicht", wandte er sich an die zahlreich versammelten Demonstranten. Es seien "mehr Menschen auf der Demo" als es überhaupt Befürworter der Reform gebe. Diese stehe nicht für ein zeitgemäßes Urheberrecht, sondern für die Medienwelt von gestern. Viele der Versammelten seien durch das Netz auch Sender geworden, auf die der Gesetzgeber nun "mit der Schrotflinte" ziele.
Gestärkt würden faktisch just die großen US-Plattformen, die die EU-Abgeordneten eigentlich an die Kandare nehmen wollten, erläuterte Beckedahl seine Kritik. Diese hätten schon Upload-Filter im Einsatz, die viele kleine Betreiber von ihnen lizenzieren müssten. Entgegen der Ansagen aus dem EU-Parlament und von dessen Berichterstatter Axel Voss (CDU) seien auch Memes gefährdet, da das bestehende Zitatrecht nicht ausreiche, um diese legal verwenden zu können. Genauso unwahr sei, dass mögliche Erlöse von dem vorgesehenen "Rohrkrepierer" Leistungsschutzrecht den Urhebern gehörten: Laut Artikel 12 müssten diese die Hälfte davon "mit Verlegern und Medienkonzernen teilen".
Kritik an "gefährlichen Werkzeugen"
"Die Grundfeste des Internets soll in Frage gestellt werden", beklagte Pascal Fouquet von Savetheinternet.info. Auch kleinste Plattformen müssten laut Artikel 13 "für jegliche Inhalte" quasi "mit allen Menschen auf der Welt" Lizenzen abschließen. Mit dem Leistungsschutzrecht werde zudem Clickbait-Journalismus gefördert, nicht Qualität. "Wir haben noch vier Wochen Zeit, in denen wir was reißen müssen", unterstrich der Aktivist. "Wir sind nicht nur die Kinder von Google." An die Mitstreiter appellierte er: "Überzeugt eure Großeltern. Erklärt ihnen, warum das Scheiße ist."
"Wir sind in Sorge um die Demokratie in Europa und die freie Meinungsäußerung", ergänzte Markus Reuter vom Verein Digitale Gesellschaft. "Wir sind auch wütend, denn wir wollen die Upload-Filter nicht." Sollte die Reform in Kraft treten, "werden unsere Videos nicht mehr auf YouTube erscheinen, weil irgendein Schnipsel eines geschützten Werks dabei ist". Die Politiker wollten zudem "immer mehr". Sie würden das Zensurinstrument bei der ersten sich bietenden Gelegenheit ausweiten und die Presse- und Meinungsfreiheit einschränken. Keiner Regierung dürften "solche gefährlichen Werkzeuge" in die Hand gegeben werden.
Spontan-Proteste mit Vorbild Klimabewegung
Dass vor allem konservative Volksvertreter die Gegner als Bots, Marionetten von Google oder als "Mob" beschimpften, "uns einseitige Propagandavideos vorspielen" sowie "uns ganz offen ins Gesicht lügen", wertete Reuter als Zeichen der Angst. Es gelte, die "Bewegung für ein freies Internet" noch zu vergrößern und etwa auch Spontan-Proteste bis hin zu "Sitzblockaden vor dem örtlichen CDU-Büro" zu organisieren. Die Klimabewegung habe gezeigt, wie das selbst während der Schulzeit gehe.
YouTuber wie Willboy hatten extra für die Kundgebung Demosongs erstellt. "Wir sind keine Bots!", rappt er darin. "Wir wollen die Freiheit." "Seid laut!", fordert er die Zuschauer auf. "Wir wollen keine Artikel, die unsere Kultur zensieren." Sonst drohe "alles, was wir teilen", verloren zu gehen. Ein Lied gegen Artikel 13 hat auch auch MaximNoise auf der Plattform verbreitet.
Zu dem Protest aufgerufen hatte das BündnisBerlin gegen 13. Es wird getragen vom Chaos Computer Club (CCC), der Digitalen Gesellschaft, dem Journalistenverband Freischreiber und dem Frauen-Hackerspace Heart of Code. Der mehrere hundert Meter lange Zug führte am Bundesjustizministerium vorbei zur Vertretung der EU-Kommission unweit vom Brandenburger Tor.
Abstimmung Ende März
Ende August 2018 hatte ein europaweiter Aktionstag gegen das damals im EU-Parlament schon beratene "Zensurheberrecht" in Berlin nur rund 200 besorgte Bürger angelockt. Inzwischen haben sich die Verhandlungsführer der EU-Gremien auf die Copyright-Reform geeinigt, die Mitgliedsstaaten und der federführende Rechtsausschuss des Parlaments die Initiative bereits bestätigt. Fehlt nur noch die Abstimmung im Plenum, die voraussichtlich Ende März erfolgen soll.
Kein Wunder, dass da die Beteiligung an dem Marsch in der Hauptstadt nun deutlich höher ausfiel als beim letzten Mal. Zumal gerade viele YouTuber seit Wochen Kampagnen gegen Artikel 13 fahren und so an den vergangenen Wochenendenbereits mehrere tausend überwiegend junge Leute auf die Kölner Straßen brachten.
Kritik an Verengung auf "irreführende Kampfbegriffe"
Die Initiative Urheberrecht, die nach eigenen Angaben rund 140.000 Urheber und Künstler zusammen mit 35 Mitgliedsorganisationen vertritt, hat derweil mit großer Sorge auf die aktuelle Debatte reagiert. Man werde es nicht akzeptieren, dass die Diskussion "auf irreführende Kampfbegriffe verengt wird", heißt es bei dem Zusammenschluss. "Und wir nehmen es nicht hin, dass uns im Namen unserer Freiheit die faire Anerkennung unserer Leistungen verweigert werden soll. Wir stehen für Kunst- und Meinungsfreiheit. Wir leben sie täglich und füllen sie aus."
Der erarbeitete Richtlinienentwurf führe "nicht zu einer Einschränkung des Internets und schon gar nicht der Meinungs- und Kunstfreiheit", unterstreicht die Initiative. "Es besteht zurzeit eher die Gefahr, dass einige große Plattformen das Internet dominieren und zensieren, die Verteilung von Inhalten nach intransparenten Kriterien steuern und auf Kosten der Medien- und Kreativschaffenden ihre Marktdominanz ausbauen können", warnte ihr Sprecher Gerhard Pfennig. Sollte das Parlament das Dossier ablehnen, wäre dies "auch eine Entscheidung gegen die vitale und vielfältige Kultur- und Medienlandschaft in Europa".(tiw)
Support-Ende von Windows 7: Wortmann-Chef rechnet mit steigender PC-Nachfrage
Die Wortmann-Gruppe konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr dem Umsatz um 12 Prozent steigern. Für das laufende Jahr 2019 rechnet Firmengründer Siegbert Wortmann wegen des anstehenden Support-Endes für Windows 7 mit weiter steigenden Erlösen.
von Dr. Michaela Wurm CRN - (Foto: Wortmann) - 13. Februar 2019
Die Wortmann-Gruppe konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr dem Umsatz um 12 Prozent steigern. Für das laufende Jahr 2019 rechnet Firmengründer Siegbert Wortmann wegen des anstehenden Support-Endes für Windows 7 mit weiter steigenden Erlösen.
Mit einem Gesamtumsatz von 1,4 Milliarden Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 konnte die Wortmann-Gruppe rund 150 Millionen Euro mehr erlösen als im Vorjahr und ihre ehrgeizigen Wachstumsziele erreichen (CRN berichtete). Das entspricht einem Plus von 12 Prozent, den die Gruppe mit Beteiligungen an über 25 Unternehmen erwirtschaftete.
Den Löwenanteil dazu trug die familiengeführte Wortmann AG mit einem Jahresumsatz von knapp 750 Millionen Euro bei. Im Bereich der IT-Unternehmen beliefen sich die Umsätze der BAB Distribution GmbH auf rund 120 Millionen Euro, von Kosatec auf circa 200 Millionen Euro und Eures erzielte über 60 Millionen Euro. Der Militär-IT-Spezialist Roda erwirtschaftete 40 Millionen Euro und das auf Lösungen im Medizinbereich spezialisierte Unternehmen MCD rund 15 Millionen Euro. Zudem konnte die Wortmann Telecom ein Umsatzplus von 40 Millionen Euro auf 100 Millionen verzeichnen.
Das Jahresvolumen 2018 im Nicht-IT-Bereich belief sich auf rund 105 Millionen Euro. Dazu gehören Unternehmen der Wortmann Leasing und Factoring mit über 15 Millionen Euro Umsatz sowie Westfalia Deutschland bzw. USA als Anbieter von automatischen Logistiksystemen, die in diesem Geschäftsjahr rund 50 bzw. 30 Millionen Euro Umsatz generierten.
Firmengründer und Vorstandsvorsitzender Siegbert Wortmann zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. 2018 sei abermals ein sehr erfolgreiches Jahr, sowohl in operativer als auch in strategischer Hinsicht gewesen. »Mit einem starken Umsatzplus sowie dem zukunftsweisenden Ausbau der Terra Cloud können wir sehr zufrieden sein.«
Wortmann ist zuversichtlich, dass sich sowohl der IT- als auch der Nicht-IT-Geschäftsbereich der Wortmann-Gruppe positiv weiterentwickeln werde. »Anfang 2020 wird Microsoft den Support für Windows 7 einstellen, so dass hier 2019 Zuwächse bei der Systemumstellung vieler Unternehmen zu erwarten sind, denn fast ein Drittel aller Rechner läuft mit diesem Betriebssystem. Allerdings werden uns diese Umsätze wohlmöglich dann im darauffolgenden Jahr fehlen«, so der Wortmann-Chef.
Kfz-Kennzeichen-Scanning teilweise verfassungswidrig
Die Kennzeichenerfassung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein – in drei Bundesländern nur teilweise gerechtfertigt.
Die Kennzeichenerfassung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein – in drei Bundesländern nur teilweise gerechtfertigt.
Von Andreas Wilkens - HEISE.DE am 5. Februar 2019 - Foto: Bradley Ziffer
Das automatische Scannen von Kfz-Kennzeichen ist teilweise verfassungswidrig. Die in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen übliche Praxis solcher Kontrollen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen.
"In solchen Kontrollen liegen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen vor, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt", teilt das Bundesverfassungsgericht zu den Vorschriften in Bayern mit. Diese Eingriffe seien nur teilweise gerechtfertigt.
Für die Kennzeichenkontrollen müsse es einen hinreichend gewichtigen Anlass geben, damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Dem genügen die Vorschriften in Bayern nicht, da die Kontrollen nicht darauf beschränkt seien, Rechtsgüter von erheblichem Gewicht zu schützen.
Verhältnismäßigkeit
Die Regelungen in Baden-Württemberg und Hessen genügten ebenfalls nicht in jeder Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, heißt es in einer weiteren Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts. In beiden Ländern würden Kennzeichenkontrollen nicht umfassend auf den Schutz von Rechtsgütern von erheblichem Gewicht begrenzt und Kennzeichenkontrollen als Mittel der Schleierfahndung ohne eine ausreichend klare grenzbezogene Beschränkung erlaubt.
Soweit Baden-Württemberg automatisierte Kennzeichenkontrollen erlaubt, um polizeiliche Kontrollstellen und Kontrollbereiche zu unterstützen, mit denen nach Straftätern gefahndet wird, fehle es dem Land schon zur Einrichtung dieser Kontrollstellen an der Gesetzgebungskompetenz. Also sei auch die Kennzeichenkontrolle formell verfassungswidrig.
Vorschriften bleiben vorübergehend in Kraft
Aus ebenfalls formellen Gründen seien auch die hessischen Regelungen zum Kfz-Scanning an polizeilichen Kontrollstellen, die zur Verhütung versammlungsrechtlicher Straftaten eingerichtet sind, und auch die Regelung zur Einrichtung dieser Kontrollstellen selbst verfassungswidrig.
Die Vorschriften zum Abgleich der erfassten Kennzeichen müssten in allen drei betroffenen Ländern verfassungskonform einschränkend so ausgelegt werden, dass jeweils nur die Fahndungsbestände zum Abgleich herangezogen werden dürfen, die zur Abwehr der Gefahr geeignet sind, die Anlass der jeweiligen Kennzeichenkontrolle ist.
Das Gericht hat die verfassungswidrigen Vorschriften größtenteils übergangsweise für weiter anwendbar erklärt, und zwar bis zum 31. Dezember 2019.
Update 5.2.2019, 11.34 Uhr: Der bayerische Informatiker Benjamin Erhart, der vor vier Jahren gegen das bayerische Kennzeichen-Scanning Beschwerde eingelegt hatte, meinte: "Wenn das Bundesverfassungsgericht beinahe schon regelmäßig Gesetze kippen muss, weil sie nicht verfassungsgemäß sind, bedeutet dass, unsere Politiker machen ihre Arbeit nicht so gut, wie sie sein müsste. Statt Populismus wäre mehr Nachdenken angebracht. Statt nutzlosem Sicherheitstheater, das Geld in die Kassen einiger weniger IT-Firmen spült, sollte das Geld lieber in gute Ausbildung, Ausstattung und ausreichend Personal bei den Sicherheitsbehörden gesteckt werden." (anw)
Vorsicht bei bestimmten Smart Home Glühbirnen!
Sicherheitsrisiko smarte Leuchtmittel: Auch wenn sie sich bereits im Müll befinden, können steuerbare Glühbirnen noch sensible Daten verraten. Nutzer sollten sich durch einige Maßnahmen schützen.
WELT.DE, Jörn Brien - Artikel vom 3. Februar 2019 - Foto: UNSPLASH
Sicherheitsrisiko smarte Leuchtmittel: Auch wenn sie sich bereits im Müll befinden, können steuerbare Glühbirnen noch sensible Daten verraten. Nutzer sollten sich durch einige Maßnahmen schützen.
Smarte, vernetzte Geräte wie per App steuerbare Glühbirnen oder Überwachungskameras können in vielen Fällen leicht gehackt werden. Gerade bei günstigen IoT-Gadgets, die meist aus China kommen, ist etwa oft das Passwort in der Firmware festgeschrieben und kann nicht geändert werden.
Wie sich diese gravierenden Sicherheitslücken auswirken können, zeigte sich zum Beispiel im Oktober 2016, als eine DDoS-Attacke von Millionen im Internet der Dinge verbundenen Geräten das halbe Internet lahmlegte.
Eine ausführliche Untersuchung der Website Limited Results hat jetzt gezeigt, dass IoT-Geräte selbst nach dem Wegwerfen noch sensible Daten verraten können.
Die Bastler nahmen mehrere smarte Glühbirnen von Anbietern wie Lifx, Xiaomi, Tuya und Wiz in Betrieb und anschließend auseinander. Danach entfernten sie die darin verbauten Leiterplatten und versuchten, sie auszulesen.
Das Fazit: Es fanden sich in allen Lampen nahezu dieselben Sicherheitslücken. Manchmal wurde sogar derselbe Code verwendet, wie die Limited-Results-Betreiber Techcrunch sagten.
Die Daten waren in allen Fällen komplett unverschlüsselt, sogar das von dem Nutzer verwendete WLAN-Passwort konnte ausgelesen werden. Eines der Geräte soll sogar einen privaten Schlüssel für die RSA-Verschlüsselung offenbart haben, die etwa bei der Herstellung sicherer Serververbindungen verwendet werden. Unter dem Strich steht Hackern also mindestens das WLAN offen, wenn sie sich ein solches Gerät aus der Mülltonne schnappen.
Hersteller werben mit Alexa-Verknüpfung
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Die Geräte sind offenbar so schlecht programmiert und gebaut, dass es ein Leichtes für einigermaßen versierte Personen ist, an sensible Informationen zu kommen – und das, obwohl das Problem schon seit Jahren bekannt ist.
Laut Techcrunch werben die Hersteller aller untersuchten smarten Glühbirnen sogar damit, dass die Lampen mit Alexa und Google Home funktionierten, was potenzielle Käufer in falscher Sicherheit wiegen könnte.
Um sich vor unberechtigtem Zugriff auf das Heimnetz zu schützen, sollten Nutzer zum einen in Betracht ziehen, zu einem teureren Premium-Modell zu greifen. In jedem Fall ist es aber ratsam, die IoT-Geräte in einem isolierten Subnetz oder einem Gastnetzwerk zu betreiben. Wenn möglich sollten Router und smarte Gadgets passwortgeschützt sein.