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Monopolklage: Apple entlastet

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Ein anders lautendes Urteil um den Vorwurf des unfairen Wettbewerbs beim iPod Musik Player hätte Apple über eine Milliarde Dollar kosten können. Die Jury kam jedoch schnell zu einer für das Unternehmen positiven Entscheidung

Apple hat sich in einem potenziell milliardenschweren Prozess um Musik auf seinen iPods durchgesetzt. Eine Geschworenen-Jury in Kalifornien sprach Apple vom Vorwurf frei, die Firma habe den Wettbewerb einschränken wollen, in dem man die über iTunes eingekaufte Musik nur auf iPods und nicht auf Playern anderer Hersteller abspielen konnte. Die Kläger warfen Apple vor, durch die enge Verknüpfung aus iTunes Store, iTunes und iPod die dominante Stellung im digitalen Musikmarkt zur wettbewerbswidrigen Erhöhung der iPod-Preise genutzt zu haben.

DRM (Digital Rights Management)

So soll Apple laut der Klage mit einer Aktualisierung der iPod-Software konkurrierende Anbieter von Musik-Downloads wie RealNetworks von den Abspielgeräten ausgeschlossen zu haben, um das eigene Geschäft zu schützen. Apple verwies im Gegenzug auf damalige Verträge mit der Musikindustrie, die einen Kopierschutz vorschrieben. Außerdem haben das Software-Update mögliche Probleme beim Funktionieren der Geräte verhindern und die Sicherheit verbessern sollen. 

Zuletzt hatte der ehemalige Apple-Mitarbeiter Rod Schultz im Verfahren ausgesagt, das Unternehmen habe versucht, alle Geräte von Fremdanbietern zu blockieren und damit MP3-Player der Konkurrenz von iTunes auszuschließen. Apple stellte jedoch dar, diese Maßnahmen seien zum Schutz des DRM-Systems sowie der iTunes-Anmutung für die Nutzer notwendig gewesen – das Zusammenspiel von iTunes mit anderen MP3-Playern oder das Synchronisieren des iPods durch Drittanbieter-Software hätte zu Problemen geführt.

Fazit

Die Entscheidung der Jury kam einstimmig bereits nach wenigen Stunden. Ein Anwalt der Kläger erklärte gegenüber dem Wall Street Journal, man werde in Berufung gehen. Zuletzt wären dem Anwaltsunternehmen die notwendigen Kläger für diese Art von Sammelklage (Class-Action-Suit) fast abhanden gekommen. Klageberechtigt war nur, wer in einem bestimmten Zeitraum einen iPod von Apple gekauft hatte. Eine Klägerin verlor ihren Status, da sie nicht nachweisen konnte, dass sie selbst im fraglichen Zeitpunkt ein betroffenes Produkt gekauft habe.

In der Sammelklage wurden im Namen von acht Millionen Kunden 350 Millionen Dollar gefordert. Der Betrag hätte sich verdreifachen können, wenn das Gericht einen mutwilligen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt hätte. 

Quellen: dpa, twit