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EuGH-Generalanwalt: Nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

15.01.2020 14:53 Uhr

Stefan Krempl, heise.de

Eine anlasslose und gegen alle gerichtete Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt in der EU verboten. Daran hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Campos Sánchez-Bordona, die Gesetzgeber in Belgien, Frankreich und Großbritannien erinnert. Laut seinen am Mittwoch vorgelegten Schlussanträgen in mehreren viel beachteten Fällen verstoßen die dortigen nationalen Bestimmungen zum anlasslosen Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten inklusive IP-Adressen gegen die in der EU verbrieften Grundrechte.